Wenn ein Bäcker keine Brötchen mehr backt, ist er nicht automatisch insolvent. Mit solchen Aussagen hat sich Robert Habeck einen Namen gemacht. Spöttisch heißt es oft, dass Ahnungslosigkeit einen Namen bekommen hat. Deshalb wollen wir den Vorschlag, Kapitalerträge mit Sozialabgaben zu belasten, in der Praxis genauer betrachten.
Robert Habeck schlägt vor, Einkünfte aus Kapitalerträgen für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen heranzuziehen. Der Kanzlerkandidat der Grünen möchte Kapitaleinkünfte sozialversicherungspflichtig machen, um die Krankenkassen finanziell zu entlasten.
Seit Langem wird darüber diskutiert, dass in einer sich verändernden Welt – in der Arbeit weniger und Automatisierung mehr wird – die Belastung von Arbeit nicht das Hauptinstrument der Abgaben sein kann. Eine Maschinensteuer wurde bereits ins Gespräch gebracht, und in einigen Ländern ist es vollkommen normal, dass Kapitalvermögen ebenso besteuert wird wie Arbeit.
In § 2 Absatz 1 Einkommensteuergesetz ist festgelegt, dass sieben Einkunftsarten der Einkommensteuer unterliegen: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte. Dass nicht alle Einkommensarten identisch besteuert werden, ist in der Tat ungerecht. In einer automatisierten und fairen Gesellschaft mit zunehmender künstlicher Intelligenz sollte sogar das aktive Einkommen wie Arbeit geringer besteuert werden als passives Einkommen.
Dieser Blickwinkel ist nicht ungewöhnlich. Schaut man auf die USA, so sind deren Staatsbürger sogar, unabhängig davon, wo sie wohnen oder arbeiten, mit allen Einkommensarten in den USA steuerpflichtig. Das würde man sich für so manche Superreiche, die ihren Wohnsitz in die Schweiz oder nach Dubai verlegt haben, wünschen.
Robert Habeck sein Vorschlag ist jedoch wenig durchdacht. Bewusste Provokation oder schon wieder mangelnde Grundkenntnisse? Damit jemand von seinen Kapitalerträgen Krankenversicherungsbeiträge abführen könnte, müsste er zunächst der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Doch all jene, die privat krankenversichert sind – darunter auch Beamte oder eben der/die /das Politiker*innen selbst–, wären von dieser Regelung ausgenommen. Zahlen würden am Ende vor allem Menschen aus der Mittelschicht, die angestellt arbeiten und gesetzlich versichert sind.
Die eigentliche Lösung liegt nicht darin, Kapitalerträge sozialversicherungspflichtig zu machen, sondern in der Erhöhung der Besteuerung dieser Einkünfte. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen müssen dann dazu verwendet werden, den staatlichen Beitrag zur Sozialversicherung zu erhöhen. Es besteht nicht nur eine Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch in der Pflegeversicherung und beim Rentenniveau.
Überdies wäre eine Entschlackung des Systems dringend notwendig: Die Zusammenlegung gesetzlicher Krankenkassen, der Rückbau staatlicher und öffentlicher Strukturen sowie eine konsequente Kostenreduktion könnten erheblich zur Effizienzsteigerung beitragen. Momentan haben wir „viele unwissende Häuptlinge und wenige motivierte Indianer“. Dieses Verhältnis sollte dringend korrigiert werden.
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das Investment | 12.01.2025 | https://www.dasinvestment.com/habeck-forderung-kapitalertraege-sozialabgabe/
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