Ein selbstbestimmtes Leben erfordert Weitsicht und gezielte Vorsorge. Jeder kann durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung die Fähigkeit verlieren, seinen Willen zu äußern. In solchen Fällen entscheiden nicht automatisch die nächsten Angehörigen.
Der Gesetzgeber hat erst zum 01.01.2023 ein begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten (§ 1358 BGB) eingeführt. Dies erlaubt es einem Ehepartner, den anderen in gesundheitlichen Notfällen für maximal 6 Monate zu vertreten.
Um für alle Eventualitäten vorzusorgen – insbesondere für diejenigen, die nicht verheiratet sind – ist es wichtig, den eigenen Willen frühzeitig schriftlich in einer Patientenverfügung festzuhalten. Zudem empfiehlt sich:
✔ Eine Vorsorgevollmacht, um eine Vertrauensperson mit der Durchsetzung der Verfügung zu betrauen
✔ Eine Betreuungsverfügung, um eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden
✔ Zusätzlich für den Betreuungs- sowie Todesfall die jeweiligen Bevollmächtigungen der Hausbank und der Depotbanken auszufüllen
So erhalten Angehörige nicht nur eine klare Handlungsanweisung, sondern werden auch vor schwierigen Entscheidungen und Unsicherheiten geschützt.
Patientenverfügung
Sie dokumentieren mit Ihrer persönlichen Patientenverfügung, welche medizinischen Maßnahmen Sie in welchen möglichen Anwendungssituationen wünschen oder ablehnen. Diese Willensbekundung soll zur Anwendung kommen, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Vorsorgevollmacht
In einer Patientenverfügung dokumentieren Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie in welchen Anwendungssituationen wünschen oder ablehnen. Diese Willensbekundung soll zur Anwendung kommen, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Betreuungsverfügung
Ist keine Vollmacht vorhanden oder wird diese aus irgendwelchen Gründen nicht akzeptiert, bestellt ein Betreuungsgericht einen Betreuer für die Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten. In einer Betreuungsverfügung äußern Sie einen Wunsch, welche Person die Betreuung übernehmen soll. Das Gericht prüft dann, ob diese Person geeignet ist.
Vorsorgedokumente – Ein essenzieller Teil Ihrer Finanzplanung
Als Teil und Abschluss Ihres Finanzkonzepts sollten alle drei Vorsorgedokumente erstellt werden. Aus der Erfahrung mit meinen Kunden weiß ich, wie wichtig diese Unterlagen im Ernstfall sind – deshalb liegt mir dieses Thema besonders am Herzen.
Der Markt der Anbieter und Möglichkeiten ist vielfältig – von einfachen Vordrucken, die Sie bei Ihrem Hausarzt erhalten, über kostspielige Angebote bei Versicherungsvertretern bis hin zur notariellen Beglaubigung.
Überzeugt hat mich das Angebot von »Meine Patientenverfügung«. Mit einem geführten Interview am heimischen PC lassen sich die individuellen Vorsorgedokumente einfach erstellen – auf Wunsch mit zusätzlicher telefonischer Hilfestellung. Die Unterlagen enthalten auch eine Erklärung zur Organspende, sind rechtssicher und entsprechen den Vorgaben des Bundesgerichtshofs. Sie können bequem online erstellt und per Post angefordert werden, ganz ohne Vorkenntnisse. Auf Wunsch gibt es zudem eine Notfallkarte im Scheckkartenformat für das Portemonnaie. Und das alles schon ab 9,50 EUR* einmalig.
Rundum geschützt – Ihr Plus an Sicherheit
Zusätzlich zur sicheren Aufbewahrung Ihrer Verfügungen zu Hause sorgt eine weitere Archivausfertigung für zusätzlichen Schutz. Dieser Service umfasst:
✔ Persönliche Notfallkarte
✔ Rund-um-die-Uhr-Notfallzugriff
✔ Jährlicher Erinnerungsservice
Für nur 19,50 EUR pro Jahr bleiben Ihre Vorsorgedokumente jederzeit verfügbar und griffbereit.
* Verantwortlich für die Durchführung ist »Meine Patientenverfügung«. Die Preise können sich mit den Jahren ändern.
Offizielle Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Egal, ob Sie den Service von »Meine Patientenverfügung« nutzen, eine andere Lösung bevorzugen oder Vordrucke von Ihrem Arzt verwenden – als wichtiger Abschluss sollte die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister erfolgen.
Das Zentrale Vorsorgeregister ist die offizielle Registrierungsstelle für Vorsorgeangelegenheiten in Deutschland. Verwaltet von der Bundesnotarkammer, ermöglicht es Bürgern, ihre Vorsorgeverfügungen zentral zu hinterlegen. Im Ernstfall greifen Betreuungsgerichte und Ärzte als Erstes auf dieses Register zu, um festzustellen, ob eine Vorsorgeverfügung existiert und wer als Vertrauensperson eingetragen ist. So wird sichergestellt, dass im Notfall schnell die richtige Person kontaktiert wird.
Wichtig: Im Zentralen Vorsorgeregister werden weder die Inhalte Ihrer Verfügung noch die Dokumente selbst gespeichert. Hinterlegt ist lediglich, dass eine Verfügung existiert, wo sie aufbewahrt wird und die Kontaktdaten Ihrer Vertrauensperson. Für die Eintragung fallen offizielle Gebühren an.
Mehr Informationen unter:
www.vorsorgeregister.de
In den nächsten Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Lebens- und Rentenversicherungen laufen aus. Versicherungen versprechen, das »Langlebigkeitsrisiko« finanziell abzusichern. Niedrige Zinsen, Mini-Renten, verlorene Verfügbarkeit und Flexibilität ist der Standard, den man in der Regel bekommt.
Was machen, mit auslaufenden Lebens- und Rentenversicherungen?
Bessere Pflege und Vermögen (Erbmasse) schützen
Die staatlichen Pflegeleistungen bieten nur eine Teilkostenlösung. Der Eigenanteil ist dann aus Alterseinkünften, privaten Ersparnissen oder im schlimmsten Fall mit dem Vermögen der Kinder zu bewältigen. Als Absicherung gibt es hierfür am Markt unzählige Tarife.
zu Lebzeiten die letzten Dinge regeln
Schutz vor staatlichem Zugriff bis 5.400 EUR gemäß § 90 Abs. 3 SGB XII (i.d.R ab dem 50. Lebensjahr) – auch ohne Gesundheitsfragen.
Versicherungen rund um das Reisen
Wer im Ausland Urlaub machen möchte, sollte vorher seinen Versicherungsschutz prüfen. Schutz bietet eine Auslandsreisekrankenversicherung. Sie kostet nur wenige Euro und macht sich somit schnell bezahlt.
Reiserücktritt- und Abbruch retten zwar nicht den Urlaub, aber lindern den finanziellen Verlust. Pandemien erfordern ein Extra in den Bedingungen.
Das alles gibt es natürlich auch in Jahrespaketen, welche sich ab zwei Reisen im Jahr schon lohnen.
Invalidität
In Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Anders als geglaubt, geschehen die meisten Unfälle zu Hause. Aber auch Verletzungen in der Freizeit oder beim Sport sind an der Tagesordnung.
Bei dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen hilft die Unfallversicherung.
Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Die Assistance-Leistungen sind nicht nur für Senioren, sondern gerade für Singlehaushalte sehr wertvoll.
Wenn Sie eine Beratung wünschen, kontaktieren Sie mich gerne.
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