Krankenhauszusatzversicherung

Krankenhauszusatzversicherung


Chefarztbehandlung, Rooming-in – mit dem Kind auf einem Zimmer, bessere Verpflegung oder einfach nur Ruhe und keinen störenden Zimmernachbarn – das sind die häufigsten Wünsche, wenn man sich stationäre Zusatzversicherungen anschaut. 


Rooming-in:  Wenn ein Kind im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, kann die Anwesenheit der Eltern den Genesungsprozess sehr fördern. Krankenhäuser bieten in der Regel die stationäre Aufnahme der Eltern „Rooming-in“ an.  Ein Elternteil kann dann im Krankenzimmer des Kindes oder ganz in der Nähe übernachten. Häufig ist die Trennung von den Eltern, Geschwistern und der gewohnten Umgebung eine zusätzliche Belastung. In ländlichem Räumen ist das Krankenhaus vielleicht weiter weg oder Ihr Kind liegt in einer weit entfernten Spezialklinik. Hier kann Rooming-in helfen, zusätzliche Ängste des Kindes zu vermeiden.


Die stationäre Aufnahme der Eltern kranker Kinder wird in der Regel gesondert berechnet und nicht in jedem Fall von den Krankenkassen bezahlt. Üblicherweise endet der Anspruch der Eltern ab dem 9. Lebensjahr des Kindes. Einzige Ausnahme ist, wenn der Kinderarzt die dringende Notwendigkeit bescheinigt. 


Chefarztbehandlung: In gewisser Weise ist diese Bezeichnung falsch, denn Sie erwerben mit einer Krankenhauszusatzversicherung den Anspruch auf einen Wahlarzt. Patienten werden immer vom diensthabenden Arzt behandelt. Je nach Schwere der Erkrankung oder Verletzung und in der Reihenfolge der Notwendigkeit werden diensthabende Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen hinzugezogen. 


Privatpatienten hingegen genießen das Privileg, den Wahlarzt frei aussuchen zu dürfen. Statt von dem Assistenz- oder Stationsarzt können Sie sich also immer von einem Chefarzt oder einem besonderen Spezialisten behandeln lassen. Dabei haben Sie meistens auch die freie Krankenhauswahl auch Spezialkliniken


Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer bietet Ihnen die gewisse Ruhe, die Sie erwarten und in diesem Moment benötigen. 

Weitere Leistungen, die das Leben im Krankenhaus angenehmer machen, runden die Pakete ab. Dazu gehören unter anderem die vor- und nachstationäre Behandlung, besseres Essen oder die Erstattung von TV- und Telefonzuschlägen. 


Sollten Sie die Leistungen nicht in Anspruch nehmen oder nehmen können, wird Ihnen als Ausgleich ein Tagegeld erstattet. 


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Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Grundgehalt für maximal 6 Wochen weiter. Ab da übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und zahlt Ihnen ein Krankengeld, dessen Differenz zwischen Ihrem gewohnten Nettoeinkommen und dem Krankengeld schnell ein paar Hundert Euro betragen kann, während Ihre Kosten gleich bleiben. 


Eine Krankentagegeldversicherung gleicht diese Lücke aus. Der gelbe Schein reicht aus. Angebote auch ohne Gesundheitsfragen

Viele Zahnbehandlungen und hochwertigen Zahnersatz zahlen Kassenpatienten zum großen Teil aus eigener Tasche. Das muss nicht sein! 


Eine private Zahnzusatzversicherung kann Ihnen helfen die Selbstbeteiligung so niedrig wie möglich zu halten. Teilweise werden Ihnen - je nach Tarif - bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils erstattet.

Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung

Ein selbstbestimmtes Leben erfordert Weitsicht und eine gezielte Vorsorge.  Jeder kann durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung die Fähigkeit zur Willensbekundung verlieren. Im Ernstfall entscheiden nicht automatisch die nächsten Angehörigen. Sorgen Sie vor.

Vorbereitung auf Anträge mit Gesundheitsfragen 

Im Rahmen einer umfassenden Konzeptberatung ist es  notwendig sich vorzubereiten. Gerade wenn Sie Krankheiten und Beschwerden haben, holen sie sich Ihre Daten vom Arzt und der Krankenkasse! Erst dann können wir gemeinsam rechtssichere Anträge stellen.

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