Man kann die Welt auf zwei Arten sehen. Hier, die Biosphäre, die Erde, die Natur und ihre Lebewesen. Und dort das neue Ökosystem, was die Menschen sich geschaffen haben. Diese künstliche Technosphäre steht für alles Unnatürliche auf der Erde. Dieses vernetzte System unserer Infrastruktur ist mit dem natürlichen Ökosystem nicht im Gleichgewicht.
Über Millionen von Jahren ist der Sauerstoff in der Atmosphäre konstant bei 20–21 %. Die Natur erzeugt dieses für uns wichtige Gas und reguliert es. Die Natur ist ein komplexes System, was sich konstant selbst reguliert, um weiterzuleben. Das ganze System ist miteinander vernetzt, auf unvorstellbare Weise. Und es funktioniert seit beachtlichen 3 Milliarden Jahren. Ein System, das alles selbst herstellt und nichts verschwendet und sich am Ende eines Zyklus zersetzt und wiederverwendet.
Wir, die Menschheit, zerstören diese Balance eines lebenden Systems verbundener Kreisläufe. Wir sind Verbraucher. Verbrauchen heißt zerstören. In der Natur gibt es aber keinen Verbrauch. Unser heutiges System ist linear. Wir beuten aus, verbrauchen und werfen es am Ende auf den Müll.
Nachhaltigkeit ist die Verkleinerung des Verbrauchs und die Herstellung einer Kreislaufwirtschaft, einer regenerativen Wirtschaft und die Wiederherstellung des Gleichgewichtes.
Investments aus der Sparte Nachhaltigkeit erkennen dies an und investieren in Unternehmen der Ökologie, des Umweltschutzes, der erneuerbaren Energien, Recycling und Kreislaufwirtschaft. Sie erkennen an, dass es sich um Risiken für eine Investition handelt, wenn wir weitermachen wie bisher.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung aufgrund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Durch den Boom der nachhaltigen Geldanlagen sind Privatanleger zunehmend mit Fachbegriffen und Kürzeln konfrontiert, die Struktur und Übersicht in der Produktlandschaft verschaffen sollen. Schließlich besteht alles andere als Einigkeit darüber, was Nachhaltigkeit überhaupt ist und sein sollte. Dies sind die fünf Begriffe, die Sie als nachhaltig orientierter Anleger kennen sollten:
ESG: Dieses wichtige Kürzel steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) und wird von vielen Marktteilnehmern mit Nachhaltigkeit gleichgesetzt. In welchen dieser Dimensionen ein Asset punktet und wie man das bemisst, unterscheidet sich allerdings sehr stark zwischen einzelnen Anbietern.
SDG: Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) wurden vor sechs Jahren von den Vereinten Nationen verabschiedet und sollen bis 2030 erreicht werden. Wenn Unternehmen oder Projekte diesen Zielen – zum Beispiel „Keine Armut“, Geschlechtergleichstellung oder Klimaschutz – dienen, können sie also prinzipiell Nachhaltigkeit für sich beanspruchen.
Impact Investing: Am Impact (den Auswirkungen) interessierte Anleger und Projekte fokussieren auf alle Folgen des Handelns, auch abseits der Kerntätigkeit, um so Mensch und der Umwelt gerecht zu werden.
Ein-/Ausschlussprinzip: Bei der Portfolio-Zusammenstellung kann das Prinzip gelten, nur Unternehmen einzubeziehen, die bestimmte (zum Beispiel ESG-) Nachhaltigkeitskriterien erfüllen (Einschlussprinzip); oder aber man definiert rote Linien, jenseits deren nicht investiert werden darf (etwa: keine Rüstung, kein Glücksspiel, keine fossile Energie etc.).
Greenwashing: Je gefragter nachhaltige Investments werden, desto größer die Versuchung für Unternehmen, sich einen grünen Anstrich zu geben. Auch notorische Umweltsünder schmücken sich beispielsweise gern mit „Nachhaltigkeitsberichten“. Anleger können kaum selbst prüfen, ob wirklich so nachhaltig gehandelt wird, wie behauptet.
Gern unterstütze ich Sie bei der Formulierung Ihrer persönlichen Nachhaltigkeitskriterien und der Auswahl geeigneter Fonds, sei es in der freien Anlage oder auch im Rahmen Ihrer Altersvorsorge.
Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist die auch in Deutschland gebräuchliche Bezeichnung für die „Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“, oft kurz EU Offenlegungsverordnung oder Offenlegungs-V genannt. Die Verordnung verpflichtet Finanzdienstleister seit März 2021 stufenweise zur Veröffentlichung von Informationen z. B. zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken, zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in Anlageentscheidungen und negativen oder positiven Auswirkungen der Anlage auf ökologische und soziale Aspekte (vgl. ESG). Ziel der Vorschrift ist es, durch Transparenz und einheitliche Standards Anlegern die Auswahl nachhaltiger Produkte zu erleichtern und sog. Greenwashing bei Finanzprodukten zu verhindern. Leider ist die ganze Verordnung in sich schon Green Washing, weil die getroffenen Vereinbarungen nichts mit Nachhaltigkeit zu tun haben.
Artikel 6
Traditionelle Fonds
Kein ESG oder mit minimalem Standard
Transparenz: freiwillige Integration von ESG-Kriterien
ESG-Integration: Reporting negativer ESG-Auswirkungen ab 2022
Artikel 8
ESG Fonds
Investmentprozess fördert systematisch und explizit ESG-Merkmale der Kapitalanlage.
Transparenz: bindender Einfluss von ESG-Überlegungen auf den Investmentprozess
ESG-Integration: Reporting (negativer) ESG-Auswirkungen bei systematischer Minimierung im ESG-Investmentprozess
Artikel 9
Impact-Fonds
Der Investmentprozess soll ein nachhaltiges, nicht monetäres Ziel erfüllen.
Transparenz: bindender Einfluss von ESG – Überlegungen auf den Investmentprozess
ESG-Integration: Reporting (negativer) ESG-Auswirkungen bei systematischer Minimierung im ESG-Investmentprozess
In den nächsten Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Lebens- und Rentenversicherungen laufen aus. Versicherungen versprechen, das »Langlebigkeitsrisiko« finanziell abzusichern. Niedrige Zinsen, Mini-Renten, verlorene Verfügbarkeit und Flexibilität ist der Standard, den man in der Regel bekommt.
Was machen, mit auslaufenden Lebens- und Rentenversicherungen?
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Gerne berate ich Sie zu jeglichen Anlagen aus dem regulären Bereich der offenen Investmentfonds mit staatlicher Aufsicht -
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