GAP-Versicherung – Schließung der Lücke bei Totalschaden oder Totalentwendung
Im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls endet Ihr Leasing- oder Finanzierungsvertrag. Die Leasinggesellschaft oder Bank stellt darauf hin eine Ablöseforderung, die bei Neufahrzeugen und jungen Gebrauchten oft deutlich höher ist als der Wiederbeschaffungswert, den Ihre Kfz-Versicherung erstattet.
Diese Differenz – oft mehrere Tausend Euro – bleibt zu Ihren Lasten, selbst bei einem Haftpflichtschaden durch Dritte. In herkömmlichen Kfz-Versicherungen wird diese Lücke entweder gar nicht oder nur auf speziellen Antrag und mit hohen Beitragszuschlägen gedeckt. Mit zunehmendem Fahrzeugalter zahlen Sie weiterhin diesen Zuschlag, obwohl die GAP-Lücke meist nicht mehr relevant ist.
Mit meinem Partner GAP24 zahlen Sie nur für den Zeitraum, in dem ein GAP-Risiko besteht – und das zu einem günstigen Einmalbetrag bei deutlich besserem Versicherungsschutz.
Anzahlung und Ablöseforderung
Ein nicht genutzter Anteil Ihrer Anzahlung wird auf die Ablöseforderung angerechnet, sodass Ihr Geld nicht verloren geht.
Selbstbeteiligung im Totalschaden
Ein weiterer Vorteil: GAP übernimmt auch die Selbstbeteiligung im Falle eines Totalschadens, wenn Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert wurde. Mit GAP24 ist Ihr Eigenanteil am Schaden somit gleich null – und das für einen einmaligen Beitrag ab 99 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit. Dazu kommen viele weitere Vorteile.
Erhalten Sie mit wenigen Klicks Ihre GAP-Versicherung
Schutz nicht nur für Autos
Mit einer GAP-Versicherung lassen sich verschiedenste Fahrzeuge und Maschinen umfassend absichern – von Pkw, Lieferwagen und
teuren Motorrädern bis hin zu
Wohnmobilen. Doch die Möglichkeiten gehen noch weiter: Auch
Boote, Yachten und E-Bikes sowie Maschinen aller Art können damit versichert werden. Selbst Ihre neue Photovoltaikanlage ist durch eine GAP-Versicherung optimal geschützt.
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