Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist interessant, wenn es darum geht, kieferorthopädische Behandlungen bezahlbar zu machen. Ist das Kind gut abgesichert, kann auch außerhalb der gesetzlichen Leistungen eine kieferorthopädische Behandlung erstattet werden.
KIG-Stufe 1 und 2 - noch nicht behandlungsbedürftig im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Die Korrektur hat kosmetischen Charakter und ist daher aus eigener Tasche zu bezahlen.
KIG-Stufen 3 bis 5 - die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlung, z. B. für günstige und zweckmäßige Zahnspangen aus Metall. Unauffällige weiße oder farblose Spangen führen dazu, dass Beträge trotz der Kostenübernahme der Krankenkassen offen bleiben. Diese Beträge werden in einer sogenannten Mehrkostenvereinbarung aufgeführt und gehören dadurch nicht zu den zu erstattenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. In diesem Fall sind auch diese Kosten selbst zu übernehmen.