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Gesetzlicher Girokontenvergleich endlich online

ML • 13. Februar 2025

Es war eine schwere Geburt: Bereits 2014 beschloss die EU, dass die Mitgliedsstaaten ihren Bürgern kostenlose Datenbanken zum Vergleich von Girokonten bereitstellen müssen. Deutschland verpflichtete sich kurz darauf mit dem Zahlungskontengesetz dazu. Geplant war, dass private Anbieter solche Vergleiche erstellen und zertifizieren lassen. Doch der Pferdefuß: Private Vergleichsplattformen können Banken nicht zur Teilnahme zwingen. In den Übersichten klafften daher erhebliche Lücken. Auch die Stiftung Warentest, die anschließend mit der Umsetzung beauftragt wurde, konnte dieses Problem nicht lösen. 


Aber war es wirklich ein gravierendes Problem, das die EU regeln und der Gesetzgeber mit Einsatz von Steuergeld lösen musste? Es erinnert doch sehr an die EU-Regelung, den Deckel an einer Plastikflasche zu fixieren, während in der EU munter weiter ein Großteil der täglich 1,17 Milliarden Zigarettenfilter aus dem Kunststoff Celluloseacetat vollgesogen mit Schwermetalle, Nikotin, Arsen, Cadmium und bis zu 7.000 anderen Chemikalien, in die Natur geschnippt werden und so in unser Ökosystem gelangen.


Der Bürokratie zum Trotz gibt es seit letztem Jahr nun eine weitere gesetzliche Pflicht für Banken: Sie müssen ihre Girokonten-Konditionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden.  Diese hat unter kontenvergleich.bafin.de Mitte Januar selbst ein Vergleichsportal online gestellt, unter dem aktuell rund 6.900 Kontomodelle von 1.100 Banken verglichen werden können. Für jedes werden 27 Daten bereitgestellt. Vorbei die Zeit in der Kunden monatelang von Bank zu Bank laufen mussten um mit selbst kreierten Excel-Tabellen Konditionen zu vergleichen.

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