Die Wohngebäudeversicherer stehen durch die massiv gestiegenen Bau- und Sanierungskosten bereits unter Kostendruck. Der dürfte demnächst zunehmen. Denn der Bundesrat hat der neuen Gefahrstoffverordnung zugestimmt. Sie verpflichtet nicht den Bauherren, sondern die bauausführenden Unternehmen zur Asbest-Überprüfung bei Gebäudesanierungen. Das Baugewerbe spricht von Vertrauensbruch und bürokratischem Irrsinn. Die Bundesregierung möchte die Gesundheitsrisiken reduzieren, welche vom vielfach verbauten, stark krebserregenden Baumaterial Asbest ausgehen.
Wer künftig an die Bausubstanz einer bis 1993 errichteten Immobilie heranwill, muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen lassen. Dies betrifft etwa drei Viertel aller deutschen Wohnungen, das entspricht etwa 34 Millionen Einheiten. Es kostet zusätzliches Geld, wie der Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen, betont: „Allein durch Untersuchungen, ob Asbest im Gebäude ist, erwarten wir für die Wohngebäudeversicherer Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich über 190 Millionen Euro jährlich.“ Einer der Hauptgründe dafür sei der Fachkräftemangel, der die Schadenbehebung verzögere und damit häufig verteuere. Zudem seien die einschlägigen Labore vollkommen überlastet.
Neben dem Versicherungsaspekt ist dieses Gesetz für alle, die ein älteres Haus kaufen oder verkaufen möchten, von Bedeutung. Nachdem die Häuser der Fünfziger und Sechzigerjahre größtenteils ihre Besitzer gewechselt haben, kommen jetzt die Häuser der Siebziger und Achtzigerjahre auf den Markt. Darunter befinden sich die ersten Fertigbauteilhäuser und viele Häuser, in denen Asbest massiv verbaut wurde. Da Käufer mit teuren Sanierungsarbeiten rechnen müssen, werden die Preise für diese Immobilien fallen.
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