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Amalgam-Verbot ab 2025: Alternativen werden Kassenleistung

ML • 19. Dezember 2024
Ab dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgam als Zahnfüllmaterial in der EU verboten. Grund dafür ist das enthaltene Quecksilber, das erhebliche Umweltbelastungen verursacht. Obwohl Amalgam seit 1830 als langlebiges und leicht zu verarbeitendes Material geschätzt wurde, entschieden sich viele Patienten zuletzt für alternative Füllstoffe mit zusätzlicher Zahlung aus der eigenen Tasche oder als Leistung einer privaten Zusatzversicherung.

Die Zahnmedizin trug bisher mit jährlich rund 40 Tonnen Quecksilberverbrauch zur Umweltverschmutzung bei. Trotz Maßnahmen wie Amalgamabscheidern und vordosierten Kapseln konnte die Belastung nicht vollständig eingedämmt werden. Mit der neuen EU-Verordnung wird Amalgam nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.

Für Patienten gibt es ab 2025 zahnfarbene, selbsthaftende Komposite als Standardversorgung, die weiterhin von den Krankenkassen übernommen werden. Alternativ stehen kostenpflichtige Lösungen wie Goldfüllungen oder Inlays zur Verfügung. Bestehende Amalgamfüllungen sollten nur bei Schäden oder medizinischen Problemen entfernt werden, da die Quecksilberbelastung beim Austausch höher sein kann.

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag: Amalgam-Verbot ab 2025

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