Zum Januar 2025 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag erneut – von 1,7 % auf 2,5 % des Einkommens. Doch viele Krankenkassen müssen sogar noch stärker erhöhen! Das Jahr 2025 bringt für alle gesetzlich Krankenversicherten spürbare Mehrbelastungen, da nicht nur die Beiträge steigen, sondern auch die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich angehoben werden. Vor allem für Besserverdienende wird es teurer.
Das soll kein Bashing der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Jeder im gesetzlichen System kann seine Krankenkasse frei wählen – ohne Gesundheitsfragen und auch während laufender Behandlungen. Kinder sind kostenfrei mitversichert, und niemand muss in Vorleistung gehen oder sich mit der überzogenen Abrechnung des Arztes sowie mangelnder Erstattung von Rechnungen seitens der Versicherung auseinandersetzen. Einkommensunabhängige Beiträge über 1.000 EUR monatlich, wie Sie heute privat versicherte Rentner begleichen müssen, sind auch nicht zu fürchten.
Unser gesetzliches System ist ein Wohlfühlprogramm, und auch wenn oft auf hohem Niveau gemeckert wird, ist es eine Errungenschaft, die wir schützen und bewahren sollten. Leider sehen Teile der Politik das anders. Die Gründe für die jüngsten Beitragserhöhungen habe ich bereits in meinem Beitrag vom 4. Oktober 2024 dargelegt.
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird prozentual vom Einkommen berechnet. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze – der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze – bleibt darüber hinausgehendes Einkommen beitragsfrei.
Das bedeutet: Wer entsprechend verdient, zahlt künftig auch auf zusätzliche 350 EUR Einkommen Krankenkassenbeiträge.
Lösungsansätze:
Erhöhung der Zusatzbeiträge
Die meisten Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel deutlich anheben.
Hauptgründe:
Mögliche Lösungen:
Weitere Beitragserhöhungen möglich
Da die Krankenkassen keine finanziellen Reserven mehr haben – diese wurden durch politische Vorgaben abgeschmolzen – könnten im Verlauf des Jahres weitere Erhöhungen folgen.
Wichtig: Die Beitragserhöhungen sind nicht auf schlechtes Management der Krankenkassen zurückzuführen, sondern eine direkte Folge der Gesundheitspolitik der letzten Jahre.
Krankenkassen vergleichen – Preis und Leistung zählen
Ein Vergleich berücksichtigt nicht nur die Preise, sondern auch die Zusatzleistungen der Krankenkassen. Beispiele:
Viele Krankenkassen passen ihre Leistungen zum Jahreswechsel jedoch noch an.
Ein Wechsel der Krankenkasse ist immer mit einer Frist von zwei vollen Monaten möglich. Bei Beitragserhöhungen gilt ein zusätzliches Sonderkündigungsrecht – für alle, die bislang nicht 12 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sind und sich in der Bindefrist befinden.
Die Kündigung erfolgt ausschließlich über die neue Krankenkasse im Rahmen des Antragsprozesses.
Mitglieder mit einem Wahltarif, die einen Selbstbehalt gewählt haben oder besondere Leistungen in Anspruch nehmen, können das Sonderkündigungsrecht ebenso in Anspruch nehmen. Eine Sonderregelung gibt es beim Wahltarif Krankengeld. Hier müssen Versicherte immer die Bindungsfrist ihrer Krankenkasse einhalten, auch wenn ein Zusatzbeitrag erhoben wird.
Mehr zum Thema gesetzliche Krankenkasse sowie
individuelle Leistungsvergleiche finden Sie auf meiner Themenseite:
Gesetzliche Krankenkasse
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