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Wichtige SCHUFA-Änderung | Ihre Bonität im Fokus

3. Januar 2025

Wer einen Kredit, beispielsweise für eine Immobilienfinanzierung, erhalten möchte, muss eine gute Bonität vorweisen. Dabei spielt die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) eine entscheidende Rolle. Banken, aber auch Mobilfunkanbieter und Energieversorger, holen diese Auskunft regelmäßig ein, bevor sie einen Vertrag abschließen. Wie der Schufa-Score für eine Person genau zustande kommt, ist Betriebsgeheimnis. Klar ist aber: Negativeinträge wegen nicht bezahlter Rechnungen führen zu Abzügen.


Seit Anfang des Jahres wirkt sich ein solcher Fehltritt nicht mehr so lange auf die Kreditwürdigkeit aus. Statt der bisherigen Frist von 36 Monaten wird ein einmaliger Zahlungsverzug nun nur noch 18 Monate lang gespeichert – vorausgesetzt, der geschuldete Betrag wird innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung beglichen, die der SCHUFA bekannt ist. In dieser Zeit dürfen zudem keine weiteren Negativmeldungen eingehen.


„Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide Seiten: Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ihre versäumte Zahlung schnell nachholen, ermöglicht sie eine zügigere Verbesserung ihrer Bonität. Auch Unternehmen profitieren, da sie so schneller ihr Geld erhalten“, kommentiert Tanja Birkholz, Vorstandsvorsitzende der SCHUFA.


Obwohl die SCHUFA in vielen Lebensbereichen eine zentrale Rolle spielt, handelt es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Verbraucherschützer fordern eine stärkere staatliche Regulierung und Kontrolle, um sicherzustellen, dass Verbraucher fair behandelt werden. Besonders problematisch sind die intransparente Berechnung der Bonität sowie immer wieder auftretende Fehler. Falsche oder veraltete Einträge in den Daten der SCHUFA können schwerwiegende Folgen haben, wie etwa die Ablehnung von Krediten oder Verträgen. Verbraucherschützer kritisieren, dass die SCHUFA nicht ausreichend und proaktiv für die Aktualisierung der Daten sorgt.


Neujahrsroutine

Viele Verbraucher ziehen jedoch keine Eigenauskunft ein. Das sollten sie unbedingt ändern – idealerweise als Teil ihrer jährlichen Neujahrsroutine. Jeder kann seine Auskunft einmal pro Jahr kostenlos auf www.meineschufa.de/Datenkopie einsehen. Diese nennt sich Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Sie enthält die wichtigsten Daten sowie den Basis-Score und eignet sich gut zur Überprüfung.


Auf den Partner bonify sollten Sie ganz bewusst verzichten. Es gibt Bedenken, dass die von bonify bereitgestellten Bonitätsdaten nicht immer 100 % mit den SCHUFA-Daten übereinstimmen. Die SCHUFA selbst speichert und berechnet Bonitätsinformationen auf eine Weise, die für den Endverbraucher nicht immer ganz nachvollziehbar ist. Es gibt also die Gefahr, dass bonify-Daten nicht immer korrekt oder vollständig sind.

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