Betrug kostet Versichertengemeinschaft über 6 Mrd. Euro. Hartnäckig hält sich der Ruf eines „Kavaliersdelikts“ – doch Versicherungsbetrug ist nicht weniger verwerflich und strafbar als andere Betrugsformen. Auf aktuell mehr als 6 Milliarden Euro schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den dadurch jährlich entstehenden Schaden, für den am Ende das Kollektiv aller Versicherungskunden aufkommen muss. Der Rekordwert liegt nicht in einer gestiegenen Betrugsquote begründet. Nach wie vor gelten rund 10 Prozent der Schadenmeldungen als Verdachtsfälle. Vielmehr hat das Gesamtschadensvolumen deutlich zugenommen, sodass deren absoluter Wert nun mutmaßlich erstmals die 6-Milliarden-Schwelle überschreitet.
Besonders in der Kfz-Sparte werden viele auffällige, da nicht stimmige Schadenmeldungen registriert. Wer bei den immer ausgefeilteren Anti-Betrugs-Maßnahmen ins Visier gerät und überführt wird, muss nicht nur mit einer Leistungsverweigerung und Vertragskündigung, sondern auch mit hohen Geld- und im Extremfall sogar Haftstrafen rechnen.
Doch auch die Abwicklung von Versicherungsschäden wird für Kunden schwieriger. Überprüfungen dauern auch für korrekte Schäden länger. Teile der Entschädigung werden unsachgemäß gestrichen, Leistung verweigert, Auskünfte nicht korrekt erteilt. Dazu kommen stundenlange Wartezeiten am Telefon, wochenlang keine Antwort auf E-Mails. Versicherer wie HUK Coburg, welche im Fernsehen Ihre Leistungsbereitschaft bewerben, verärgern in der Praxis Tausende der eignen Kunden sowie gegnerische Anspruchssteller. Ohne Unterstützung von Versicherungsmaklern, Rechtsdienstleistern und Anwälten geht fast nichts mehr. Dieses Phänomen zieht sich durch viele Versicherungsbereiche und betrifft fast alle Gesellschaften.
Hinweis: Die auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberater.de enthaltenen Angaben, Publikationen und Mitteilungen sind ausschließlich zur allgemeinen Information bestimmt. Sie sind keine individualisierte Empfehlung, insbesondere keine Anlage-, Vermögens-, Steuer- oder Rechtsberatung und dürfen nicht als solche verstanden oder genutzt werden. Sie stellen keine Anlageberatung dar und sind auch nicht als solche aufzufassen. Allein verbindliche Grundlage eines Kaufs von Anteilen an offenen Investmentvermögen sind die jeweiligen gesetzlich erforderliche Anlegerinformationen, auch bekannt als Basisinformationsblatt und die Verkaufsprospekte. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse können erheblich von den vergangenen Ergebnissen abweichen. Die Prüfung der Geeignetheit von Investmentfonds für Privatanleger hat allein durch den Vermittler zu erfolgen. | Die auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberter.de enthaltenen Informationen habe ich sorgfältig recherchiert und geprüft, dennoch übernehme ich keine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberater.de finden Sie Verweise (Links) zu anderen Seiten im Internet. Ich habe keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt dieser Internetseiten. | Artikel im Blog, die durch Post Autor "ML+Ai"gekennzeichnet werden, sind AI-generated content. In diesen Artikel verwende ich Textpassagen und statistische Angaben, die mithilfe von Google Gemini generiert wurden. Quelle: https://gemini.google.com/ Die Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Informationen, der Verweise, dem Vertrauen auf deren Richtigkeit oder dem Betrieb der Internetseite Dritter ist ausgeschlossen.
Alle Rechte vorbehalten | ihr-freier-finanzberater.de