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3-mal in Folge: ARAG Rechtsschutz mit den meisten Beschwerden

ML • 26. Oktober 2024

„Bei der Auswahl der Gesellschaften bin ich sehr sensibel hinsichtlich der Fairness für Kunden. Neben Resilienz, Preis und Leistung sind für mich persönliche Kommunikation, hohe Servicequalität und eine ausgeprägte Kundenorientierung von großer Bedeutung.“ Dieser Text steht auf meiner Website – und er ist keine Floskel, sondern Ausdruck des Anspruchs und Inhalts meiner Beratung.


Was taugen Siegel und Auszeichnungen?


Viele Gesellschaften schmücken sich mit Auszeichnungen und Siegeln. Da gibt es den TÜV – für mich persönlich ein oft klarer Hinweis darauf, dass etwas im Argen liegt. Kundenbewertungsportale im Internet spiegeln lediglich wider, wie sich Kunden beim Abschluss einer Versicherung fühlen. Stiftung Warentest/Finanztest? Auch das ist am Ende nur eine Rating-Agentur, welche die Bedingungswerke von Versicherungen bewertet. Profitorientierte Zeitschriften vergeben wiederum Preise für Service oder Fairness. Vor allem, wie diese Bewertungen zustande kommen, ist jedoch oft intransparent und wurde in der Vergangenheit häufig kritisiert.


Schlussendlich haben wir noch einige redaktionell gut aufgemachte Internetportale, die Ihnen im Bereich Finanzen einen Tipp geben. Durch einen Affiliate-Link können Sie am Ende des Artikels direkt zur empfohlenen Gesellschaft gelangen. Ein Affiliate-Link ist ein Partnerlink, der die Grundlage für die Abrechnung von Vermittlungsprovision bildet. Es handelt sich um nichts anderes als Werbung. "Guter Rat ist teuer."


Eines ist allen diesen Siegeln und Auszeichnungen gemein: Man muss sie bezahlen, wenn man sie auf bunten Prospekten oder auf der Website präsentieren möchte. Auch die Stiftung Warentest macht hier keine Ausnahme. Das Geschäftsmodell ist hier sehr einfach: Derjenige, der zahlt, ist der Kunde – und nicht das Produkt!


Beschwerdequoten


Im Bereich der Rechtsschutzversicherung gab es in den vergangenen Jahren durch verschiedene Skandale und bewusste Aktionen der Anwaltschaft hohe Beschwerdequoten. Dazu zählen unter anderem der Dieselskandal, Ungereimtheiten bei der Beitragsermittlung in der privaten Krankenversicherung oder die Möglichkeit, ungeliebte Lebensversicherungen aufgrund von Formfehlern rückabzuwickeln. Diese von Anwälten getriebenen Prozesse haben den Versicherern meist nur immense Kosten und allen Versicherten Beitragserhöhungen gebracht, aber sonst wenig. Die Wogen haben sich inzwischen geglättet, und viele unabhängige Vermittler blickten gespannt auf die aktuelle BaFin-Statistik.


Wenn ein Ombudsmann oder sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeschaltet wird, handelt es sich um die letzte Eskalationsstufe – alle vorherigen Beschwerdemöglichkeiten haben versagt. Bei der Betrachtung der Beschwerdequoten ist es sinnvoll, sich auf große Versicherer zu konzentrieren, die sich auf das Thema Rechtsschutz spezialisiert haben und sich mit vielen Auszeichnungen schmücken.


Der Gewinner im Bereich Beschwerden ist …


Hier fällt die ARAG SE besonders auf. Dreimal in Folge erzielte die ARAG SE die meisten Beschwerden in diesem Bereich. Ich kenne kein anderes Unternehmen, das so viel Werbung für den Bereich Rechtsschutz macht. Oft kann gerade intensive Werbung ein Hinweis sein, der nachdenklich machen sollte.


Die ARAG SE verzeichnete mit 90 Beschwerden die meisten BaFin-Beschwerden. Bei einem Bestand von 1.806.980 Policen ergibt sich eine relativ hohe Quote von 4,98 Beschwerden pro 100.000 Policen. Und mit 90 Beschwerden bereits zum dritten Mal in Folge Spitzenreiter. Statt einer Verbesserung ist sogar ein Anstieg der Beschwerden zu verzeichnen.


So gut die theoretischen Versicherungsbedingungen auch sein mögen – dieses Unternehmen steht nicht für die Werte, die ich bei den Gesellschaften in meinem Kundenstamm sehen möchte.


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BaFin | 14.06.2024 | Beitrag aus dem Jahresbericht 2023 der BaFin

Newsblog | 30.05.2023 | Rechtsschutzversicherer mit den höchsten Beschwerdequoten

Newsblog | 02.06.2024 | Beschwerdeaufkommen beim Versicherungsombudsmann steigt um 13 Prozent


Hinweis: Die Versicherungsaufsicht veröffentlicht jährlich eine nach Versicherungsunternehmen und -zweigen aufgeschlüsselte unternehmensindividuelle Beschwerdestatistik. Hierzu hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen, einen der drei Vorgänger der BaFin, mit Urteil vom 25. Juli 1995 (Az.OVG 8 B 16/94) verpflichtet.


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