Newsblog
Offene Immobilienfonds kämpfen mit starken Mittelabflüssen

„Einzelne Rücknahmeaussetzungen von Fonds sind künftig zwar nicht auszuschließen. Für das Jahr 2024 sollte die überwiegende Zahl der Fonds die Mittelabflüsse aus ihren Cash-Beständen leisten können – welche sich derzeit über alle Fonds hinweg auf immer noch mehr als 17 Mrd. Euro summieren.“ So das schon sehr deutliche Fazit der Scope-Marktanalyse zu den Offenen Immobilienfonds (OIF) vom 22.04.2024.
17 Jahre lang pumpten die Anleger mehr Geld in die Offenen Immobilienfonds, als sie daraus abzogen. Die Zeiten sind vorbei! In den ersten beiden Monaten dieses Jahres flossen netto rund 500 Millionen Euro aus OIF ab. Deren Analysten rechnen mit noch stärkeren Entnahmen im weiteren Jahresverlauf, mit dem Höhepunkt im dritten Quartal. Im Wesentlichen sei dafür die wieder attraktivere Konkurrenz durch festverzinsliche Anlagen verantwortlich. Neu ist dieser Erkenntnis nicht. Das Zinsniveau von festverzinslichen Wertpapieren ist auch nicht der einzige Grund. Seit 2022 beschreibe hier an dieser Stelle die Gründe. Es ist eine Krise mit Ansage. Kapitalabflüsse, die wir heute sehen, wurden vor einem Jahr beschlossen, aufgrund der sehr langen Rückgabefrist von 12 Monaten.
Für die Liquiditätssteuerung der OIF ergibt sich damit eine ungewohnte Herausforderung. Lange Zeit bestand das Hauptziel darin, die Geldmittelquote nicht zu hoch steigen zu lassen. Nun muss sichergestellt werden, dass jederzeit genug in der Kasse ist, um die Anleger auszahlen zu können. Einstweilen scheint die Zahlungsfähigkeit nicht gefährdet zu sein: Im Schnitt weisen die deutschen OIF eine Liquiditätsquote von 14,5 Prozent aus, gesetzlich gefordert sind 5 Prozent. Dennoch schließt Scope nicht aus, dass es zu einzelnen Rücknahmeaussetzungen kommt. Zudem könnten sich manche Fonds gezwungen sehen, Portfolioobjekte unter Zeitdruck und damit potenziell zu suboptimalen Preisen zu veräußern.
Hinweis: Die auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberter.de enthaltenen Angaben, Publikationen und Mitteilungen sind ausschließlich zur allgemeinen Information bestimmt. Sie sind keine individualisierte Empfehlung, insbesondere keine Anlage-, Vermögens-, Steuer- oder Rechtsberatung und dürfen nicht als solche verstanden oder genutzt werden. Sie stellen keine Anlageberatung dar und sind auch nicht als solche aufzufassen. Allein verbindliche Grundlage eines Kaufs von Anteilen an offenen Investmentvermögen sind die jeweiligen gesetzlich erforderlichen Anlegerinformationen, auch bekannt als Basisinformationsblatt und die Verkaufsprospekte. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse können erheblich von den vergangenen Ergebnissen abweichen. Die Prüfung der Geeignetheit von Investmentfonds für Privatanleger hat allein durch den Vermittler zu erfolgen. Die auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberter.de enthaltenen Informationen habe ich sorgfältig recherchiert und geprüft, dennoch übernehme ich keine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberter.de finden Sie Verweise (Links) zu anderen Seiten im Internet, die z. B. als Quellenangaben dienen. Ich habe keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt dieser Internetseiten. Artikel im Blog, die durch den Post-Autor »AI« gekennzeichnet werden, sind ganz und bei der Angabe ML+AI in Teilen AI-generated content. Die Haftung im Kontext der Nutzung der Informationen, der Verweise, dem Vertrauen auf deren Richtigkeit oder dem Betrieb der Internetseite Dritter ist ausgeschlossen.