Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse erfahren Sie oftmals nicht, was eine medizinische Leistung gekostet hat, da Arzt und Krankenkasse direkt miteinander abrechnen. Wenn Sie dies aber wünschen, können Sie nach § 305 Abs. 2 SGB V vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine Patientenquittung mit Kosten- und Leistungsinformationen in verständlicher Form erhalten. Dabei haben Sie die Wahl: Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt entweder direkt im Anschluss an die Behandlung oder nach Ablauf des Abrechnungsquartals eine Patientenquittung ausstellen.
Für die quartalsweise schriftliche Unterrichtung wird eine Gebühr von einem Euro erhoben. Möchten Sie die Patientenquittung per Post zugeschickt bekommen, müssen Sie die Versandkosten übernehmen.
Zusätzlich können Sie nach § 305 Abs. 1 SGB V auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag Informationen über die von Ihnen in den vergangenen 18 Monaten in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten. Auf der Patientenquittung finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen und Kosten in übersichtlicher Form. Diese schauen wir uns dann gemeinsam an.